Public Key

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Bitte verwenden Sie meinen Public Key, falls Sie mir verschlüsselte Mails zusenden wollen. 

Verschlüsselungspflicht für Emails – Mandanteninfo


Das besondere elektronische Anwaltspostfach bietet für die Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten bzw. zwischen Anwälten untereinander durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hoffentlich bald einen sicheren Übermittlungsweg.
Ein sicherer Übermittlungsweg ist auch zwischen Anwalt und Mandant zwingend vorgeschrieben. Eine Einwilligung in einen unverschlüsselten Emailverkehr ist nicht gestattet.
Zu der Frage, ob die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen z.B. durch eine Mandatsvereinbarung ausgeschlossen werden kann, äußert sich die eine Aufsichtsbehörde wie folgt:
„Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird grundsätzlich für nicht abdingbar gehalten. Betroffene können auch nicht darin einwilligen, dass ihre Daten ohne einen ausreichenden Schutz nach dem Stand der Technik verarbeitet werden. […] Daher scheidet auch die elektronische Übertragung sensibler personenbezogener Daten ohne Verschlüsselung etwa per Mail aus, auch wenn der Betroffene explizit um die Übersendung per Mail bittet.“
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wp-content/uploads/2018/02/schreiben-der-aufsichtsbehoerde.pdf018
Aktuell stellt ein Verstoß gegen § 9 BDSG keine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 43 BDSG dar. Durch die Datenschutz-Grundverordnung ändert sich das. Die Pflicht für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, ist zukünftig in Art. 32 DSGVO normiert. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, drohen ab dem 25. Mai 2018 empfindliche Geldbußen.
So gerne ich Ihnen die schnelle und einfache Kommunikation per einfacher Email auch anbieten würde, die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt ist durch einfachen Emails gefährdet.
Hackerangriffe und die zunehmende Überwachung der Internetkommunikation erfordern den besonderen Schutz Ihrer Daten und das besondere Berufsgeheimnis der Rechtsanwaltschaft.
Einer unverschlüsselten Email kommt der Versand eines Schriftsatzes per Postkarte gleich und könnte wegen des Klartextformates während des Transportes gelesen werden. Und wer möchte das schon? Jeder könnte Ihre persönlichen Daten und Angelegenheiten lesen. Sie sind Zugriffen schutzlos ausgeliefert.
Schutz bietet also nur eine Verschlüsselung der Emails und der Aufwand lohnt sich. Ihre Angelegenheit ist zu wichtig. Ihre Daten dürften nicht in falsche Hände geraten.

Zur Wahrung der Vertraulichkeit haben Sie die Möglichkeit, mir E-Mails zu senden, die mit PGP
verschlüsselt sind.
Hierzu benötigen Sie zunächst meinen öffentlichen Schlüssel (public key):

PGP Public Key


-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
Comment: Benutzer-ID: Kerstin Achatz-Schambeck <info@achatz-deggendorf.de>
Comment: Erstellt: 24.03.2018 18:21
Comment: Ablauf: 24.03.2028 12:00
Comment: Typ: 2048-bit RSA (geheimer Schlüssel verfügbar)
Comment: Verwendung: Signieren, Verschlüsselung, Benutzerkennungen beglaubigen
Comment: Fingerabdruck: FB24030FBE4469C78750210DF0850552AB4C79D1


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-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

Installationshinweis OpenPGP


Bitte laden Sie sich die Anleitung herunter und führen SIe die beschriebenen Schritte aus.
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