Das Vollmachtsformular, sowie das Formular für den Wertgebührenhinweis
und ggf. für den Beratungsnachweis erhalten Sie im Rahmen unseres persönlichen Gesprächs.
Bitte beachten Sie:
Für bestimmte Anträge gegenüber Gerichten gibt es bundeseinheitliche Vordrucke,
deren Verwendung teilweise zwingend ist.
Dies betrifft beispielsweise
den Antrag auf Prozesskostenhilfe, § 117 Abs. 4 ZPO
den Antrag auf Beratungshilfe, § 13 BerHG, § 1 Abs. 2 BerHVV